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   VGH Bayern, 28.08.2007 - 14 ZB 07.627   

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VGH Bayern, 28.08.2007 - 14 ZB 07.627 (https://dejure.org/2007,82599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2007 - 14 ZB 07.627 (https://dejure.org/2007,82599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2007 - 14 ZB 07.627 (https://dejure.org/2007,82599)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Kinderspielplatz

    Was schließlich die von der Antragstellerin vermisste Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB betrifft, enthält auch die Verpflichtung an den Plangeber (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauBG), eine Umweltprüfung durchzuführen, kein drittschützendes Verfahrensrecht (vgl. HessVGH B. v. 20.3.2018 - 3 A 2514/16.Z - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 28.8.2007 - 14 ZB 07.627 - juris Rn. 7), aus dem sich ein entsprechender Anspruch zugunsten der Antragstellerin ableiten ließe.
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2066

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige, über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt und damit den Nachbarn des Baugebiets ein baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch zusteht, hängt, wie der Nachbarschutz durch andere Bebauungsplanfestsetzungen, davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt (BayVGH v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris; v. 28.8.2007 - 14 ZB 07.627 - juris).
  • VG Ansbach, 10.02.2010 - AN 9 K 09.00276

    Lärmimmissionen durch gegebenenfalls in der Zukunft zu errichtende

    Die hiergegen gerichtete Klage unter anderem der Klägerin wurde vom erkennenden Gericht mit Urteil vom 5. Februar 2007 (Az. AN 9 K 06.00223; AN 9 K 06.03783) - bestätigt durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. August 2007 (Az. 14 ZB 07.627) - abgewiesen.

    Zum anderen ist nichts konkret vorgetragen oder sonst dafür ersichtlich, dass es hinsichtlich des Grundstücks der Klägerin, das eine Lärmvorbelastung von 68 dB(A) aufweist (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Gerichts vom 12.12.2006, Az. AN 9 K 06.00223, bestätigt durch Beschluss des BayVGH vom 28.8.2007, Az. 14 ZB 07.627), durch das streitgegenständliche Vorhaben bzw. den diesem zurechenbaren Verkehr zu einer gesundheitsgefährdenden Lärm-Gesamtbelastung kommt, deren Schwelle die Rechtsprechung bei Lärmwerten von etwa 70 bis 75 dB(A) tags und 60 dB(B) nachts annimmt.

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Wenn sich Dritte auf die Festsetzungen zur Art der zulässigen baulichen Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs des jeweiligen Bebauungsplans mit Erfolg berufen können, so müsste sich dies aus dem Bebauungsplan, zumindest aber aus dessen Aufstellungsunterlagen ergeben (BayVGH v. 28.8.2007 - 14 ZB 07.627 - juris).
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2065

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige, über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt und damit den Nachbarn des Baugebiets ein baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch zusteht, hängt, wie der Nachbarschutz durch andere Bebauungsplanfestsetzungen, davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt (BayVGH v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris; v. 28.8.2007 - 14 ZB 07.627 - juris).
  • VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16

    Außergerichtliche Kosten; Beigeladene; Berufungszulassungsverfahren; Billigkeit;

    Diesem allgemeinen Ziel kann eine drittschützende Tendenz nicht entnommen werden (zu allem: VGH B-Stadt, Beschluss vom 28.08.2007 - 14 ZB 07.627 -, juris).
  • VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 3 K 18.01794

    Aufhebung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Freischankfläche

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt, hängt - wie der Nachbarschutz durch andere Bebauungsplanfestsetzungen - davon ab, ob sich dem Bebauungsplan selbst, seiner Begründung oder sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt (vgl. etwa BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 BV 03.2179 - juris; B.v. 28.8.2007 - 14 ZB 07.627 - juris; BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - juris).
  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 2 C 09.1780

    Nachbarklage; Bau- und Gartenfachmarkt; Streitwert; Beschwerde

    Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. Februar 2009 Az. 2 CS 09.37 bemerkt hat, wurde der Bedeutung der Sache für die Antragstellerin mit dem auf eine Nachbarklage üblichen Zuschnitts abzielenden Streitwert aus Nr. 9.7.1 des sog. Streitwertkatalogs (NVwZ 2004, 1327) nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. BayVGH v. 28.8.2007 Az. 14 ZB 07.627, juris).
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